Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt

Menschen, die sich unseren Kirchengemeinden anvertrauen, sollen bestmöglich vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dafür müssen Mitarbeitende für das Thema sensibilisiert sein.

Sie sollen wissen:

  • was sexualisierte Gewalt ist,
  • welche Strategien Täterinnen und Täter verfolgen,
  • welche Risikofaktoren sexualisierte Gewalt begünstigen,
  • welche Grundsätze im Kontakt mit betroffenen Personen gelten,
  • was zu tun ist, wenn ein Verdacht im Raum steht.

Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind nach der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zur Teilnahme an entsprechenden Schulungen oder Fortbildungen verpflichtet.

Jugendleiterinnen und Jugendleiter unter 15 Jahren erhalten eine Schulung im Rahmen der Trainee-Ausbildung. Jugendleiterinnen und Jugendleiter ab 15 Jahren sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einem Grundkurs des Jugendwerks teilnehmen.

Erwachsene ehrenamtliche Mitarbeitende können an Schulungen teilnehmen, die durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren angeboten werden. Das Dekanat bietet einmal jährlich Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeitende der Region an. Auch die Teilnahme an einer Online-Schulung der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt ist möglich.

Haupt- und nebenberufliche Mitarbeitende sollen möglichst schnell, spätestens innerhalb des ersten halben Jahres ihrer Tätigkeit, an einer Schulung teilnehmen, sofern sie in den vergangenen fünf Jahren keine entsprechende Schulung besucht haben.

Alle fünf Jahre ist eine Schulung oder Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt zu besuchen.

Das Pfarramt informiert über aktuelle Schulungen, dokumentiert Teilnahmebescheinigungen und erinnert gegebenenfalls an eine noch ausstehende Teilnahme.