Ihre Rückmeldung ist uns wichtig

Rückmeldungen und Beschwerden werden in unseren Kirchengemeinden wahrgenommen und ernst genommen. Kindern und Jugendlichen müssen dabei ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stehen wie Erwachsenen.

Damit Rückmeldungen und Beschwerden gelingen können, begegnen wir einander auf Augenhöhe. Beschwerden werden nicht bagatellisiert. Wir gehen den geäußerten Anliegen und Vorwürfen nach.

So können Sie uns eine Rückmeldung geben

In unseren Kirchengemeinden bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Feedbackrunden am Ende von Veranstaltungen,
  • regelmäßige Feedbackrunden in bestehenden Gruppen und Kreisen,
  • ein persönliches Gespräch mit der Pfarrperson,
  • ein persönliches Gespräch mit Mitgliedern des Kirchenvorstands,
  • eine schriftliche Mitteilung über den Briefkasten des Pfarramts,
  • eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt im Dekanat,
  • eine Kontaktaufnahme mit der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz,
  • für Mitarbeitende eine Kontaktaufnahme mit der Mitarbeitendenvertretung des Dekanats Rügheim.

Schriftliche Rückmeldungen oder Beschwerden können in den Briefkasten des Pfarramts eingeworfen werden. Der Briefkasten wird zu den Öffnungszeiten des Pfarramts geleert.

Vertrauliche Behandlung

Alle Rückmeldungen und Beschwerden werden vertraulich, sorgfältig und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt. Der zuständige Präventionsbeauftragte setzt sich mit den betroffenen Personen in Verbindung.

Geplantes Kontaktformular

Wir arbeiten daran, künftig auch über die Homepage der Kirchengemeinden ein Kontaktformular zur Verfügung zu stellen. Dieses soll insbesondere Jugendlichen die Kontaktaufnahme erleichtern und eine weitere niedrigschwellige Möglichkeit bieten, Rückmeldungen, Anliegen oder Beschwerden mitzuteilen.

Beschwerden im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt

Bei Hinweisen, Wahrnehmungen oder Meldungen von sexualisierter Gewalt hat der Schutz betroffener Personen oberste Priorität. Maßnahmen werden nicht von einer einzelnen Person allein beschlossen. Die Verantwortung liegt auf der Leitungsebene; das weitere Vorgehen wird mit der Dekanin abgestimmt.

Kirchliche Mitarbeitende haben bei Verdachtsfällen jederzeit das Recht, sich von der Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beraten zu lassen. Ergeben sich erhärtete Hinweise auf sexualisierte Gewalt, besteht eine Meldepflicht.

Die zuständigen Kontaktdaten finden Sie auf der Seite „Ansprechpersonen und Hilfe“.